Energiepass
Nach der EU-Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz
von Gebäuden muss ab 2006 für jedes Gebäude
bei Verkauf oder Vermietung zwischen Finnland und
Portugal ein Energiepass vorgelegt werden –
und damit auch in Deutschland.
Das heißt: Zieht ein
Mieter in einem Mehrfamilienhaus aus, so muss dem
potenziellen Nachmieter ein Energiepass vorgelegt
werden. Verkauft jemand sein Einfamilienhaus, so ist
auch in diesem Fall dem Käufer ein Ausweis über
die Energieeffizienz des Hauses vorzulegen.
In 2005 wird die dena
(Deutsche Energie Agentur GmbH) die bundesweite freiwillige
Ausstellung von Energiepässen im Rahmen einer
Markteinführungskampagne ermöglichen. Zudem
wird die dena eine Informationskampagne rund um den
Energiepass starten um eine möglichst breite
Öffentlichkeit über den kommenden gesetzlichen
Energiepass zu informieren.
Der Energiepass soll auf dem Immobilienmarkt zu einem
wirksamen Instrument für mehr Transparenz werden.
Mit dem Energiepass-Label soll schon bald so selbstverständlich
mit der Energieeffizienz geworben werden, wie es bei
Kühlschränken und Waschmaschinen längst
Praxis ist.
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